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DIE BERLINER GEMEINSCHAFT DER HNO-ÄRZTE
 

Mitglied des Vereins kann jeder in Berlin und Brandenburg niedergelassene und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene HNO-Arzt werden, der sich den Zielen des Vereins verpflichtet fühlt und bereit ist, die vom Verein verfolgten Ziele nachhaltig zu fördern. Mit ihrem Beitritt verpflichten sich die Mitglieder, keine Einzelvereinbarungen mit Kostenträgern oder anderen Leistungserbringern zu führen, ohne den Verein darüber in Kenntnis zu setzen und dem Verein bzw. den Vereinsmitgliedern den Zutritt zu diesen Verhandlungen zu ermöglichen.




 



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